Stadt Lübtheen - Behördenleitung
Die Bürgermeisterin

Die Stadt Lübtheen ist eine amtsfreie Stadt hat gemäß § 38 I S. 1 KV M-V einen hauptamtlichen Bürgermeister/ eine hauptamtpliche Bürgermeisterin.
Die Stadt Lübtheen ist eine amtsfreie Stadt hat gemäß § 38 I S. 1 KV M-V einen hauptamtlichen Bürgermeister/ eine hauptamtpliche Bürgermeisterin.
§ 37 KV M-V - Wahl und Amtszeit der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
(1) Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Das Nähere regelt das Landes- und Kommunalwahlgesetz.
(2) Die Amtszeit beträgt in hauptamtlich verwalteten Gemeinden mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung bestimmt. ...
UND
Liebe Einwohnerinnen, liebe Einwohner,
liebe Gäste,
ich begrüße Sie sehr herzlich auf den Internet-Seiten der Lindenstadt Lübtheen.
Es freut mich, dass Sie sich auf unseren Seiten informieren, Ihre behördlichen Angelegenheiten erledigen, Veranstaltungen suchen oder als Gast Zugang zu unserer Stadt finden. Sie werden feststellen, dass unser Internet-Angebot vordergründig eine schnelle Orientierung in allen Verwaltungsfragen bietet.
Hier können Sie sich nicht nur über die Zuständigkeiten, Sprechzeitenn und Rufnummern informieren, sondern erhalten gleichfalls einen Überblick über schulische, kulturelle und soziale Einrichtungen sowie über Vereine und Verbände unseres Stadtgebietes. Gleichzeitig erfahren Sie aber auch einiges über Erholungsmöglichkeiten und Freizeitangebote.
Den Einwohnern von Lübtheen und allen, die unsere Stadt besuchen, wünsche ich viel Vergnügen beim Surfen.
Vielen Dank für Ihr Interesse, herzlichst
Ute Lindenau
Bürgermeisterin der Stadt Lübtheen
Für Hinweise und Anregungen zur Verbesserung der Homepage sind wir dankbar (E-Mail an info@luebtheen.de oder Kontaktformular).
Urheber der Bilder
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Stadt Lübtheen
Hintergrundbild: Jörn Lehmann